Navigieren in der Schule Brugg

Wissenswertes zur Schule Brugg

Allgemein

Ferienplan (Kalender)
Absenzen Lernende

Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kindes können die Eltern mit einer Busse bestraft werden.

Der Unterricht findet grundsätzlich statt.

Die Lernenden sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.

Die Schule ist dafür besorgt, dass wegen Absenzen von Lehrpersonen möglichst wenig Unterricht ausfällt, z.B. mit Einsatz von Stellvertretungen und Notfallstundenplänen. Dennoch kann es zu Unterrichtsausfall kommen. Im Kindergarten werden keine Kinder nach Hause entlassen.

 

Freie Q-Halbtage

Auf Ersuchen der Eltern haben die Lernenden Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (SchG §38). Dabei muss kein Grund angegeben werden. Die Absenz ist mindestens zwei Schultage vorher den Lehrpersonen vorzulegen. Die vier freien Schulhalbtage dürfen nach Belieben zusammen bezogen werden.

Die Klassenlehrperson ist berechtigt, auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten einzelne Q-Halbtage zu gewähren. Die Eltern teilen den Bezug mindestens zwei Tage im Voraus der Klassenlehrperson via KLAPP mit. Die Halbtage können auch zusammengefasst werden (siehe auch § 38.1 Schulgesetz, § 16 VO Volksschule), müssen dann von der Schulleitung bewilligt werden.

Kein Anspruch auf freie Schultage besteht an Schulanlässen.

 

Die Eltern können zudem aus wichtigen Gründen ein schriftliches Gesuch für die Dispensation einzelner Lektionen sowie für Beurlaubungen vom Unterricht stellen (Verordnung über die Volksschule § 13 ff).

Urlaubsgewährung

Andere vorhersehbare Absenzen sind der Lehrperson frühzeitig und schriftlich zu melden. Urlaubsgesuche für die Abwesenheit werden bewilligt:

  • bis 1 Tag von der Lehrperson
  • ab 2 Tagen durch die Geschäftsleitung Schule Brugg

Bei der Urlaubsgewährung durch die Geschäftsleitung muss ein begründetes Gesuch mindestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn über die Lehrperson eingereicht werden. Urlaube dürfen nur „aus wichtigen Gründen“ erteilt werden. Ferienverlängerungen wegen z.B. billigeren Flügen und dergleichen werden im Sinne des Gesetzes nicht als „wichtigen Grund“ angesehen. Bereits vor Gesuchstellung eingegangene Verpflichtungen (Flugbuchungen, Hotelreservationen, etc.) gelten nicht als Begründung für Dispensationen. Bei allen von Lehrpersonen und dem Schulleiter abgelehnten Gesuchen besteht eine Einsprachemöglichkeit bei der Geschäftsleitung Schule Brugg, welche nach Anhörung eine beschwerdefähige Verfügung erlässt.

Urlaubsgesuch.pdf [pdf, 71 KB]

 

Wichtige Hinweise:

Aus pädagogischer Sicht sind längere Absenzen ausserhalb der regulären Ferien nicht zu empfehlen.

Absenzen bei Krankheit siehe unter „Krankheit und Gesundheit“.

Die Eltern sind verpflichtet, insbesondere bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Gründen, die Schule zu benachrichtigen.

Unvorhersehbare Versäumnisse (Krankheit) sind unmittelbar beim Wiedererscheinen in der Schule schriftlich zu entschuldigen. Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche, so gilt eine Absenz als unentschuldigt und wird der Schulleitung gemeldet. Unentschuldigte Absenzen haben einen Eintrag ins Zeugnis zur Folge.

Dispensation urd Urlaubsgesuch_Merkblatt [pdf, 534 KB]

Anliegen - Lob - Kritik - Beschwerden

Sie haben via Formular die Möglichkeit, der Schule Brugg eine Rückmeldung zukommen zu lassen, sei es ein allgemeines Anliegen, Lob, Kritik oder eine Beschwerde. 
Bitte beachten Sie bei Beschwerden den korrekten Weg durch die Instanzen (siehe Abbildung) und suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den betroffenen Personen (Lehrperson, Schulleitung), um eine Klärung zu ermöglichen. Falls keine Lösung gefunden wird, können Sie sich schrittweise an die nächste höhere Instanz wenden. 

Beschwerden-Ablauf Schule Brugg

Feedbackformulare Schule Brugg.docx [ 52 KB]

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, die erst ab Beginn der Primarschule oder später aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, besuchen einen regionalen Integrationskurs (RIK) oder einen einjährigen Intensivkurs parallel zum Regelunterricht. Anschliessend an den Intensivkurs fördern DaZ-Stützkurse während drei weiteren Jahren die sprachliche Entwicklung.

Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

Elternabend

Es findet in der Regel ein Elternabend pro Schuljahr statt. Dieser ist ein Teil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Deshalb ist die Teilnahme für die Erziehungsberechtigten obligatorisch. Für besondere Anlässe lädt die Schule oder die Lehrperson speziell ein.

Elternbefragung

Rückmeldungen von Seiten der Eltern sind nicht nur für die Lehrpersonen, sondern auch für die Schule wichtig. Aus diesem Grund führen wir regelmässig bei den Eltern eine entsprechende Umfrage durch. Die Schulleitung sowie die Lehrpersonen möchten von den Eltern erfahren, wie sie die Schule insgesamt wahrnehmen und wo eventuell Verbesserungsbedarf besteht.

Elternbesuchstage

Jedes Schulhaus bietet den Eltern die Möglichkeit, einen Einblick in den Unterricht zu erhalten. Die Organisationsform ist individuell und wird von der Schulleitung mitgeteilt.

Elternbrief (Quartals-/Semesterbrief)

Pro Quartal oder Semester (je nach Stufe) erhalten Eltern durch die Schulleitung ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Daten des Semesters sowie weiteren Informationen, die die Schule als Ganzes betreffen.

Externe Evaluation (Qualitätskontrolle)

Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob diese die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält.

Weitere Informationen: www.schulevaluation-ag.ch

Instrumentalunterricht

Der Instrumentalunterricht wird durch die Musikschule Brugg organisiert. 

Weitere Informationen: www.musikschule-brugg.ch

Kommunikation (Mailverkehr)

Alle Personen in Verbindung mit der Schule Brugg können über folgende Mailadresse erreicht werden.

vorname.nachname@schule-brugg.ch

Krankheit

Bei Fieber und ansteckenden Krankheiten soll das Kind zu Hause bleiben. Krankheitsbedingte Absenzen sind der Lehrperson vor dem Unterricht zu melden. Wichtige Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes (z.B. Asthma, Bienenstich- oder andere Allergien) melden die Eltern der Lehrperson vor dem Eintritt.

Lehrmittel

Das Lehrmittelwesen ist im Schulgesetz geregelt. Der Regierungsrat legt die obligatorischen Lehrmittel fest.

Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

Lehrplan 21

Der Lehrplan basiert auf dem Lehrplan 21, der für die ganze Deutschschweiz einheitliche Lernziele formuliert. Er harmonisiert die Bildungsziele mit denjenigen der anderen Kantone und enthält gleichzeitig einige Aargauer Besonderheiten.

 Infomationsbroschüre Lehrplan

Lehrplan Aargauer Volksschule

Im Lehrplan der Volksschule wird der gesellschaftliche Auftrag der Schule formuliert. Damit bildet der Lehrplan für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulbehörden eine wichtige Verständigungsbasis für die Gestaltung der Schule. Der Lehrplan definiert die Ziele und Inhalte des Unterrichts.

Lehrplan Aargau Volksschule (sukzessive ab Schuljahr 2020/21)

 Informationen: ag.lehrplan.ch

Ludothek

Die Ludothek leiht Spiele und Spielsachen aus.

www.ludothek-brugg.ch

Möglichkeiten und Grenzen der elterlichen Mitwirkung

Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. Je nach Bereich tragen Eltern oder Schule aber jeweils die Hauptverantwortung. Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung verantwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen.

Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

Musikschule

Die Musikschule Schule Brugg hat eine lange Tradition und gehört zu den grössten Musikschulen im Kanton Aargau. Sie verfügt über eine eigene Schulleitung und ein dazugehörendes Sekretariat.

Weitere Informationen und Kontaktdaten: www.musikschule-brugg.ch

Öffentlicher Verkehr (Kostenbeteiligung)

Viele Jugendliche kommen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule.

In Brugg, Umiken oder Schinznach-Bad wohnhafte Lernende erhalten eine finanzielle Kostenbeteiligung (von der Stadt Brugg) am Jahresabonnement. Diese kann mit dem Talon (Information A-Welle) über die Schulverwaltung beantragt werden.

Promotionsverordnung (Leistungsbeurteilung & Übertritte)
Rechte und Pflichten der Eltern

Weitere Informationen: www.ag.ch

Schüler*innenrat

Je nach Schulstandort existiert ein Schüler*innenrat. Die neueintretenden Schülerinnen und Schüler werden über die Organisation informiert.

Schulanlagen

Während der Unterrichtszeiten sind die Schulanlagen für die Schule reserviert.

Schulbesuche

Siehe Elternbesuchstage

Schulen im Kanton Aargau

Detaillierte Informationen zum Schulsystem im Kanton Aargau finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons.

 www.ag.ch

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende Sekundarstufe I mit Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychischen oder psychosozialen Schwierigkeiten, welche sich im schulischen Umfeld manifestieren oder sich darauf auswirken.

Schulpsychologischer Dienst: Regionalstelle Bad Zurzach, Aussenstelle Brugg, Bahnhofsstrasse 11, 5200 Brugg

Anmeldung: Tel 062 835 41 00

Weitere Informationen: www.ag.ch/schulpsychologie

Schulreise

In jeder Klasse wird eine Schulreise durchgeführt.

Schulsport (freiwillig)

Der freiwillige Schulsport (J+S-Schulsport) versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Sportunterricht und dem privaten Vereinssport. Ziel des Schulsports ist, möglichst viele Kinder und Jugendliche durch den freiwilligen Sport in der Schule für den Vereinssport zu motivieren. Damit wird ein wichtiger Stein gesetzt auf dem Weg zum selbstständigen und nachhaltigen Sporttreiben.

weitere Informationen

Stundentafel

Weitere Informationen: www.ag.ch

Umgang mit digitalen Medien

Ein bewusster, gemeinsam gestalteter Medienumgang fördert die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Erste Impulse und Empfehlungen finden Sie hier:

 

digitale_Medien_Eltern_Abgabematerial_Linkliste.pdf [pdf, 298 KB]

Elterninformation zu den persönlichen iPads[23].pdf [pdf, 208 KB]

Eltern_Update_digitale_Medien_Merkblatt.pdf [pdf, 362 KB]

Flyer iPads.pdf [pdf, 719 KB]

Weitere Informationen: www.jugendundmedien.ch und www.suchtpraevention-aargau.ch

Unterrichtssprache

Im Kindergarten wird grundsätzlich Schweizerdeutsch gesprochen.

Ab der Primarschule sprechen wir Standardsprache im Unterricht.

Urlaubsgesuche

Siehe Absenzen Lernende

Velo

Schülerinnen und Schüler, welche mit dem Fahrrad zur Schule kommen wollen, können ihr Velo je nach Schulort im Velokeller oder in überdachten Veloständern abstellen. Das Tragen eines Velohelms wird empfohlen.

Regelung Kindergarten:

Die Verwendung von Fahrrädern, Rollbrettern, Kickboards, Rollschuhen, etc. auf dem Weg in den Kindergarten wird nicht empfohlen.

Verkehrsunterricht

Im ersten Quartal des Kindergartenjahres instruiert eine Mitarbeiterin der Regionalpolizei die Kinder, wie sie sich auf der Strasse und im Verkehr verhalten sollen.

Die Schule empfiehlt, dass das Kind mit seinen Erziehungsberechtigten täglich den Weg zu Fuss geht. Mit diesen wertvollen Erfahrungen lernt das Kind, sich selbständig und sicher im Strassenverkehr zu bewegen.

In der 4. Klasse legen die Lernenden die Veloprüfung ab.

Zeugnisse / Promotion

An der aargauischen Volksschule gilt die Jahrespromotion. Nach dem ersten Semester erhalten die Lernenden einen Zwischenbericht. Darin werden die Leistungen in den einzelnen Fächern mit einer Orientierungsnote beurteilt. Die Orientierungsnoten im Zwischenbericht entscheiden nicht über den Wechsel in die nächste Klasse. Am Ende des Schuljahres erhalten die Lernenden ein Jahreszeugnis mit Noten.

Für den Wechsel in die nächste Klasse zählt der Notendurchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer im Jahreszeugnis.

Zwischenbericht

Im Zwischenbericht werden verschiedene Aspekte der Selbst- und Sozialkompetenz mit den Worten 'sehr gut', 'gut', 'genügend' und 'ungenügend' beurteilt. Im Jahreszeugnis wird eine Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenzen nur auf frühzeitigen Wunsch (März) vorgenommen.

Kindergarten

Eintritt Kindergarten

Der Kindergarten ist die erste zweijährige Stufe der elfjährigen obligatorischen Schulzeit.

In die Kindergartenstufe treten alle Kinder ein, welche bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben. Der Eintritt erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres, in der zweiten Augustwoche. Damit verbunden ist die Verpflichtung der Eltern, ihr Kind regelmässig und pünktlich zum Kindergartenbesuch anzuhalten.

Die Einteilung der Kinder erfolgt - wenn immer möglich - in den nächstliegenden Kindergarten.

Für einen guten Start in den Kindergartenalltag sollte das Kind:

  • Über motorische Grundfertigkeiten verfügen: Grobmotorik (Rennen, Klettern, Treppensteigen) und Feinmotorik (Malen, Kleben, Schneiden).
  • Einen sorgfältigen Umgang mit Spielsachen haben und wissen, dass zum Spielen auch das Aufräumen gehört.
  • Sozialen Umgang mit anderen Kindern gehabt haben.
  • Sich die Hände waschen und die Nase putzen können.
  • Sich weitgehend alleine an- und ausziehen können.
  • Das Setzen von Grenzen verstehen (Ja und Nein).
  • 10 Minuten still sitzen können.
  • Selbständig auf die Toilette gehen können.

Diese Lernschritte erleichtern dem Kind den Eintritt in den Kindergarten.

Elternabend Präsentation Eintritt Kindergarten

Damit Sie die Inhalte des Elternabends nachlesen oder nochmals ansehen können, stellen wir Ihnen hier die Präsentation zur Verfügung.

Präsentation Kindergarteneintritt vom Elternabend 4. Juni 2025 [pdf, 2.1 MB]

Geburtstag im Kindergarten

Jedes Kind ist etwas Besonderes. Deshalb werden im Kindergarten die Geburtstage gefeiert. Die Kindergartenlehrperson informiert über die Gestaltung der Feier und setzt sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung.

Lehrplan Kindergarten des Kantons Aargau

Die Bildungsarbeit ist vielseitig, die Lehr- und Lernformen sind vielfältig. Die Kindergartenlehrperson führt regelmässig Gespräche mit den Erziehungsberechtigten über die Entwicklung des Kindes in den folgenden Bereichen:

Selbstkompetenz

  • Bewegungsmöglichkeiten weiterentwickeln
  • Wahrnehmungsfähigkeit differenzieren
  • selbständig werden
  • Selbstvertrauen erwerben
  • Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit erweitern

Sozialkompetenz

  • Beziehungen eingehen
  • Gemeinschaft erleben, Verantwortung übernehmen
  • Kommunikationsfähigkeit differenzieren
  • mit Konflikten umgehen lernen
  • Werthaltungen erfahren und aufbauen

Sachkompetenz

  • mit Materialien experimentieren und gestalten
  • Werkzeuge, Geräte und Musikinstrumente kennenlernen und sachgemäss einsetzen
  • kulturelle Erfahrungen erweitern
  • Naturvorgänge wahrnehmen
  • Regeln der Umgangssprache aufbauen und differenzieren
  • Merk- und Wiedergabefähigkeiten weiterentwickeln
Übertrittsverfahren Kindergarten - Primarschule

Kindergarten:

Nach vollendetem 6. Altersjahr erfolgt in der Regel der Übertritt in die 1. Klasse der Primarstufe.

Pro Schuljahr tauschen sich die Lehrpersonen mit den Eltern über die Entwicklung des Kindes entlang des kantonalen Einschätzungsbogens aus. Im zweiten Kindergartenjahr findet der Austausch zwischen November und Februar mit allen Erziehungsberechtigten als Übertrittsgespräch statt. Die Lehrperson beobachtet die Entwicklung des Kindes und gibt am Gespräch eine Übertrittsempfehlung ab. Sind die Erziehungsberechtigten mit der Empfehlung der Kindergartenlehrperson nicht einverstanden, entscheidet die Geschäftsleitung Schule Brugg.

Weitere Informationen: Broschüre Übertritt Kindergarten - Primarschule [pdf, 1.4 MB]

Unterrichtssequenzen im Kindergarten

Geführte Sequenzen bieten die Möglichkeit, gemeinsam auf Entdeckungsreise zu gehen. Von der Kindergartenlehrperson geleitet werden vielfältige Themen unserer Umwelt bearbeitet. Es wird erzählt, geforscht, bewegt, entdeckt, zugehört, gespielt, geträumt, musiziert, fantasiert, gelernt, gesungen, diskutiert, gelacht ...

Es entstehen neue Impulse für das Leben innerhalb und ausserhalb des Kindergartens.

Die Impulse können die Kinder während freier Spielsequenzen individuell umsetzen. Die Kinder entwickeln in einem selbst gewählten Spielraum eigene Spielformen. Sie entscheiden, ob sie in einer Gruppe oder alleine spielen wollen. Sie wählen dazu die notwendigen Materialien und Spielsachen. Die Kinder werden in dieser selbstbestimmten, freien Tätigkeit durch die Kindergartenlehrperson unterstützt. Diese begleitet die Kinder beim Lösen von Problemen und Konflikten, erfasst die unterschiedlichen Spielverhalten und Entwicklungsschritte und ermutigt die Kinder, neue Spielformen zu erproben.

Der Unterrichtshalbtag wird gestaltet durch den Wechsel von Bekanntem und Neuem, Konzentration und Entspannung, Individuum und Gruppe, Bewegung und Ruhe, Fremdbestimmung und Selbstbestimmung. Rhythmus und Inhalt solcher Phasen können von einzelnen Kindern, von der Gruppe oder von der Kindergartenlehrperson bestimmt werden.

Unterrichtszeiten Kindergarten

Der Stundenplan wird den Eltern rechtzeitig abgegeben. Die genauen Empfangs-, Unterrichts- und Verabschiedungszeiten sind dem Stundenplan zu entnehmen. Die Morgenlektionen finden in Blockzeiten statt. 

Ein zeitlich reduzierter Einstieg in das erste Kindergartenjahr ist möglich und quartalsweise mit der Kindergartenlehrperson zu vereinbaren.

Waldmorgen / Sport im Kindergarten

Bewegung und Erlebnisse in der Natur sind für die Entwicklung des Kindes sehr wichtig. Daher findet der Unterricht in regelmässigen Abständen mit den Kindern im Wald oder in der Turnhalle statt. Nähere Informationen (z.B. Ausrüstung, Bekleidung) erfolgen durch die Kindergartenlehrperson.

Zur Zeckenprävention können im Kindergarten Broschüren bezogen werden.

Ziele der Kindergartenstufe

Der Kindergarten wird als

  • Lebensraum
  • Lernraum
  • Entdeckungsraum
  • Erfahrungsraum

verstanden, wo das Spiel und das Verweilen eine grosse Bedeutung haben.

Der Kindergarten bietet den Kindern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen, sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln. Neu erworbene Haltungen, Fähigkeiten und Kenntnisse dienen als Basis für alles weitere Lernen. Der Lehrplan Kindergarten des Kantons Aargau berücksichtigt die verschiedenen Entwicklungsbereiche und umschreibt deren Ziele.

weitere Informationen: www.ag.ch

Zusammenleben im Kindergarten

Mit den Kindern werden die Regeln des Zusammenlebens und das Verhalten in der Gemeinschaft thematisiert. Rücksichtnahme, Respekt, Kooperation, Durchsetzungsvermögen und Regelverhalten werden geübt und gelebt. Kinder, denen die Entwicklung im Zusammenleben besonders schwer fällt, werden mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch die Schulsozialarbeit oder durch den Schulpsychologischen Dienst unterstützt.

Primar

Impfen

Im Rahmen des kantonalen Impfprogrammes bietet der Impfdienst der Lungenliga Aargau für alle 1. und 2. Klassen Impfungen an. Sie werden rechtzeitig über diese Aktion informiert. 

Weitere Informationen: www.lungenliga.ch

Logopädie / Sprachheilunterricht

Die Sprachentwicklung ist eine der entscheidenden Grundlagen für die Persönlichkeitsentfaltung. Lehrpersonen und Logopädinnen achten auf die Sprachentwicklung der Kinder. Falls eine Entwicklungsverzögerung oder ein Problem festgestellt wird, erfolgt eine Information an die Erziehungsberechtigten und nach Rücksprache allenfalls eine besondere Förderung oder Therapie.

Oberstufe

Abschlusszertifikat Volksschule des Bildungsraums Nordwestschweiz

​Das «Abschlusszertifikat Volksschule des Bildungsraums Nordwestschweiz» ist ein Leistungsausweis der Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau, mit dem bei allen Lernenden die ausgewählten Leistungen der letzten zwei Volksschuljahre ausgewiesen werden. Das Abschlusszertifikat ergänzt das Jahreszeugnis mit dem Ziel, die Leistungen am Ende der Volksschulzeit noch breiter und aussagekräftiger zu dokumentieren. Eine schulische Selektionsfunktion übernimmt das Abschlusszertifikat nicht. Das Abschlusszertifikat setzt sich aus den vier Teilzertifikaten «Check S2» und «Check S3» (Leistungstests), «fachliche Jahresleistungen» (Zeugnisnoten) und «Projektarbeit» zusammen. Die Teilzertifikate zu den Leistungstests und der Projektarbeit können aufgrund der einheitlichen Beurteilung (Standardisierung) unabhängig vom besuchten Schultyp gelesen werden.

Weitere Informationen: www.ag.ch

Berufliche Grundbildung (Lehre)

Ein Grossteil der Jugendlichen in der Schweiz macht eine berufliche Grundbildung. Sie eröffnet einem später auch viele Weiterbildungsmöglichkeiten. Mithilfe einer Berufsmaturität besteht z.B. die Möglichkeit, nach der Lehre an einer Fachhochschule zu studieren.

Berufs- und Laufbahnberatung Aargau (ask!)

Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kann sich ein Besuch der Berufs- und Laufbahnberatung lohnen. Diese berät die Jugendlichen kompetent in allen Fragen rund um die Suche einer geeigneten Anschlusslösung (weiterführende Schule, Berufslehre, 10. Schuljahr). Für die Schule Brugg ist der ask Beratungsdienst, Aussenstelle in Baden zuständig.

Berufswahl- und Laufbahnplanung an der Oberstufe

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung stellt auf der Sekundarstufe I ein zentrales Thema dar: Parallel zur schulischen Vorbereitung des Übergangs in eine nachobligatorische Ausbildung, erarbeiten die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufszieles.

Brückenangebot, kantonal

Lern- und leistungswillige Personen, die eine Abschlussklasse der Sekundarstufe I absolviert haben, keine direkte Anschlusslösung gefunden haben und sich intensiv auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, ein vollschulisches oder mit Praktika kombiniertes Brückenangebot zu nutzen.

Weitere Informationen: www.ag.ch

Check S2 und S3

Mit den Leistungstests Check S2 (8. Schuljahr) und Check S3 (9. Schuljahr) werden Wissen und Können der Lernenden der Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften standardisiert erfasst (sofern die Fächer in der Stundentafel enthalten sind). Die Tests werden mehrheitlich am Computer durchgeführt.

Das pädagogische Konzept und mehr zu den Checks und der dazugehörigen Aufgabensammlung ist auf der Internetseite www.check-dein-wissen.ch ausführlich beschrieben.

Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

Fachmittelschule (FMS)

Die Fachmittelschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet auf eine Berufsausbildung in den Berufsfeldern Kommunikation, Gesundheit, Erziehung und Gestaltung oder Soziale Arbeit vor.

Weitere Informationen: www.ag.ch

Gymnasien / Kantonsschulen

Das Gymnasium ist eine allgemeinbildende Mittelschule. Der Kanton Aargau führt sechs Gymnasien. Das Gymnasium wird mit einer Maturität abgeschlossen. Die gymnasiale Matur berechtigt zum Studium an Hochschulen, auch im Ausland.

Weitere Informationen: www.ag.ch

HSK (Heimatliche Sprache und Kultur) Kurse

Anmeldung der Lernenden für den HSK-Unterricht

In den Kursen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern mehrsprachige Lernende Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Die HSK-Kurse können in der Regel ab der 2. Primarklasse besucht werden. Der Kursbesuch ist freiwillig. Die Kurse werden von Trägerschaften wie Konsulaten, Botschaften oder Elternvereinen angeboten.

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt bei den Trägerschaften.

Auf der untenstehenden Homepage-Seite des Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) sind alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, Kosten der Kurse, Verpflichtung, Durchführungsort, Koordinationsstelle der jeweiligen Sprache etc. zu finden.

Bitte melden Sie Ihre Kinder direkt an. Die Schule wird über die Teilnehmenden informiert werden.

Impfen

Im Rahmen des kantonalen Impfprogramms bietet der Impfdienst der Lungenliga Aargau für alle 1. und 2. Klassen der Oberstufe Impfungen an. Diese beinhalten Nachhol- und Auffrischimpfungen sowie Hepatitis B und HPV Impfungen. Sie werden
rechtzeitig über diese Aktionen informiert.


Weitere Informationen: www.lungenliga.ch

Informatikmittelschule (IMS)

Die Informatikmittelschule (IMS) kombiniert Allgemeinbildung, Informatikausbildung und kaufmännische Berufsbildung. Nach der vierjährigen Ausbildung kannst du direkt ins Berufsleben einsteigen oder an einer Fachhochschule studieren.

Weitere Informationen: www.ag.ch

Lernlandschaft

Die Sekundarschule Freudenstein verfolgt eine neue pädagogische Ausrichtung hin zu Lernlandschaften. Die Umsetzung ist sukzessive und gekoppelt an die Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule (Lehrplan 21).

Mit dem Konzept Lernlandschaften möchten wir ein Umfeld generieren, in welchem das Arbeiten und Lernen unserer Lernenden im Zentrum steht. Sie sollen selbstständig im eigenen Lerntempo arbeiten und lernen, sich selbstverantwortlich zu organisieren. Dabei rücken die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen ins Zentrum.

Die Lehrpersonen tragen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lernenden Rechnung, indem sie den Lernprozess der Lernenden begleiten (Lerncoaching) und in einem individualisierten Setting organisieren.

Die Unterrichtsinhalte und Grundanforderungen richten sich nach dem geltenden Lehrplan.

Mittagstisch

Die Oberstufe Brugg verfügt über ein Mittagstischangebot an folgenden Tagen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag. Dieses kann von allen Schülerinnen und Schülern der Schule genutzt werden und findet im Jugendzentrum Piccadilly statt.

Pausenkiosk

Je nach Standort wird an einzelnen oder verschiedenen Tagen ein Pausenkiosk oder Brötchenverkauf durch die Lernenden angeboten.

Projektwoche

An den Oberstufen der Schule Brugg finden verschiedene Projektwochen statt. Die Organisation unterscheidet sich je nach Standort.

Schliessfächer

Es gibt eine begrenzte Anzahl Schliessfächer an den Oberstufen Brugg. Interessierte Lernende setzen sich bitte direkt mit der Schulleitung in Verbindung. Je nach Standort ist eine Depotgebühr erforderlich.

Schnupperlehre

Die Regelung der Schnupperlehre unterscheidet sich je nach Standort. Die Lernenden werden von der Klassenlehrperson in Kenntnis gesetzt.

Schulbestätigung

Sollten sie für Ihre Familienzulagen oder den Staat eine Schulbestätigung benötigen, so können Sie diese für alle Stufen auf der Schulverwaltung bestellen.

Alle Lernenden, welche im folgenden Schuljahr 16 Jahre alt werden und weiterhin die Schule Brugg besuchen, erhalten automatisch vor dem Jugendfest eine Schulbestätigung.

Sporttag

Die Sekundar- und Bezirksschule führen gemeinsam einen Sporttag zum Schuljahresende durch. An der Realschule findet ein separater Sporttag statt.

Wirtschaftsmittelschule (WMS)

Die Ausbildung an der WMS richtet sich an leistungsfähige und leistungsbereite Lernende die eine kaufmännische Berufsausbildung mit einer breiten Allgemeinbildung auf hohem Niveau anstreben.

Adressen der Wirtschaftsmittelschulen (Einzugsgebiet Brugg):

Alte Kantonsschule Aarau  

Kantonsschule Baden