Ermässigungen
Reduktion bzw. Erlass des Elternbeitrages (nur bei Wohnsitz Brugg)
In besonderen Fällen kann auf schriftlichen Antrag der Eltern der Elternbeitrag durch den Stadtrat Brugg reduziert oder ganz erlassen werden. Die Festsetzung von Reduktion oder Erlass richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Der teilweise oder vollumfängliche mögliche Erlass ist nur für Schüler*innen mit Wohnsitz Brugg möglich. Über das weitere Vorgehen informiert Sie das Sekretariat der Musikschule Brugg.
Geschwister-Rabatt (nur bei Wohnsitz Brugg)
Bei zwei und mehr Kindern aus derselben Familie mit Wohnsitz Brugg wird ein Geschwisterrabatt von 15 % pro Kind gewährt. Dieser Geschwisterrabatt wird auf der Elternbeitragsrechnung automatisch abgezogen. Die Eltern müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Ausnahme: Für Schüler*innen der 6. - 9. Klasse und der musikalischen Früherziehung gilt dieser Rabatt nicht.