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Begabtenförderung

Besonders talentierte und interessierte Schülerinnen und Schüler werden an der Musikschule Brugg ihren Begabungen und Bedürfnissen entsprechend intensiver gefördert. Auf schriftlichen Antrag durch die Musikschulleitung bewilligt das Departement BKS des Kantons Aargau die Finanzierung zusätzlicher Unterrichtsminuten für die betreffenden Schüler*innen im Rahmen der Begabtenförderung für maximal ein Schuljahr. Für jedes weitere Schuljahr ist ein erneuter Antrag durch die Schulleitung erforderlich.

Voraussetzungen

Für die Begabtenförderung Instrumentalunterricht gelten folgende Voraussetzungen:

  • mCheck Stufe 4 ist erfolgreich absolviert oder ein vergleichbarer unabhängiger und standardisierter Leistungsnachweis ist erbracht
  • die musikalische Entwicklung erfolgt zielorientiert und deutlich schneller
  • die wöchentliche, strukturierte Übungszeit beträgt mindestens sieben Stunden
  • weitere Leistungsnachweise belegen das hohe Potential, beispielsweise
    • Ensemble- und Orchestertätigkeit
    • öffentliche Auftritte regional, national oder international
    • erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben regional, national oder international
    • eigene Kompositionen
    • Tonaufnahmen oder
    • Spezialisierung auf hohem Niveau

Die musikalische Tätigkeit wird in einem Portfolio dokumentiert. Zwischen Instrumentallehrperson, Eltern und Schüler oder Schülerin findet ein jährliches Standortgespräch zur Überprüfung, Evaluation und Neuanpassung der Lernvereinbarung statt.