Wissenswertes zur Schule Brugg

  • Abschlusszertifikat Volksschule des Bildungsraums Nordwestschweiz

    ​Das "Abschlusszertifikat Volksschule des Bildungsraums Nordwestschweiz" ist ein Leistungsausweis der Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau, mit dem jedem Schüler und jeder Schülerin ausgewählte Leistungen der letzten zwei Volksschuljahre ausgewiesen werden. Das Abschlusszertifikat ergänzt das Jahreszeugnis mit dem Ziel, die Leistungen am Ende der Volksschulzeit noch breiter und aussagekräftiger zu dokumentieren. Eine schulische Selektionsfunktion übernimmt das Abschlusszertifikat nicht. Das Abschlusszertifikat setzt sich aus den vier Teilzertifikaten "Check S2" und "Check S3" (Leistungstests), "fachliche Jahresleistungen" (Zeugnisnoten) und "Projektarbeit" zusammen. Die Teilzertifikate zu den Leistungstests und der Projektarbeit können aufgrund der einheitlichen Beurteilung (Standardisierung) unabhängig vom besuchten Schultyp gelesen werden.

    Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

  • Absenzen Schülerinnen und Schüler

    Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kindes können die Eltern mit einer Busse bestraft werden.

    Auf Ersuchen der Eltern haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf einen freienSchulhalbtag pro Quartal (SchG §38). Dabei muss kein Grund angegeben werden. Die Absenz ist mindestens zwei Schultage vorher den Lehrpersonen vorzulegen. Die vier freien Schulhalbtage dürfen nach Belieben zusammen bezogen werden. Kein Anspruch auf den freien Schulhalbtag besteht an Schulanlässen oder Prüfungstagen.

    Die Eltern können zudem aus wichtigen Gründen ein schriftliches Gesuch für die Dispensation einzelner Lektionen sowie für Beurlaubungen vom Unterricht stellen (Verordnung über die Volksschule § 13 ff).

    Der Unterricht findet grundsätzlich statt.

    Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.

    Die Schule ist dafür besorgt, dass wegen Absenzen von Lehrpersonen möglichst wenig Unterricht ausfällt, z.B. mit Einsatz von Stellvertretungen und Notfallstundenplänen. Dennoch kann es zu Unterrichtsausfall kommen. Im Kindergarten werden keine Kinder nach Hause entlassen.

    Urlaubsgewährung

    Freier Schulhalbtag

    Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Schulquartal. Dafür muss ein von den Eltern unterschriebenes Gesuch bei der Kindergartenlehrperson eingereicht werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

    Die vier freien Schulhalbtage dürfen nach Belieben zusammen bezogen werden. Das Gesuch ist mindestens zwei Tage vorher einzureichen.

    Kein Anspruch besteht an Schulanlässen (wie Jugendfest, etc.).

    Andere vorhersehbare Absenzen sind der Lehrperson frühzeitig und schriftlich zu melden. Urlaubsgesuche für die Abwesenheit werden bewilligt:

    • bis 1 Tag von der Kindergarten-Lehrperson
    • ab 2 Tagen durch den Gesamtschulleiter

    Bei der Urlaubsgewährung durch den Gesamtschulleiter muss ein begründetes Gesuch mindestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn über die Lehrperson eingereicht werden. Urlaube dürfen nur „aus wichtigen Gründen“ erteilt werden. Ferienverlängerungen wegen z.B. billigeren Flügen und dergleichen werden im Sinne des Gesetzes nicht als „wichtigen Grund“ angesehen. Bereits vor Gesuchstellung eingegangene Verpflichtungen (Flugbuchungen, Hotelreservationen, etc.) gelten nicht als Begründung für Dispensationen. Bei allen von Lehrpersonen und dem Gesamtschulleiter abgelehnten Gesuchen besteht eine Einsprachemöglichkeit bei der Schulpflege, welche nach Anhörung eine beschwerdefähige Verfügung erlässt.

    Aus pädagogischer Sicht sind längere Absenzen ausserhalb der regulären Ferien nicht zu empfehlen.

    Absenzen bei Krankheit siehe unter „Krankheit und Gesundheit“.

    Die Eltern sind verpflichtet, insbesondere bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Gründen, die Schule zu benachrichtigen.

    Unvorhersehbare Versäumnisse (Krankheit) sind unmittelbar beim Wiedererscheinen in der Schule schriftlich zu entschuldigen. Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche, so gilt eine Absenz als unentschuldigt und wird der Schulleitung gemeldet. Unentschuldigte Absenzen haben einen Eintrag ins Zeugnis zur Folge.

  • Aufenthaltsraum

    Während der Schulzeiten steht ein Aufenthaltsraum für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

  • Besuche Kindergarten

    Besuche der Eltern im Kindergarten sind willkommen. Sie sind wichtig für den Kontakt zwischen Elternhaus und Kindergarten. Für ausführliche Gespräche oder längere Besuche vereinbaren die Eltern einen Termin im Voraus.

    Die Kinder dürfen nach Rücksprache mit der Kindergartenlehrperson Geschwister oder andere Kinder in den Kindergarten mitbringen.

    Die Kindergartenlehrperson schätzt es, wenn sich Erziehungsberechtigte durch Mithilfe oder gute Ideen einbringen.

  • Berufs- und Laufbahnberatung Aargau (ask!)

    Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kann sich ein Besuch der Berufs- und Laufbahnberatung lohnen. Diese berät die Jugendlichen kompetent in allen Fragen rund um die Suche einer geeigneten Anschlusslösung (weiterführende Schule, Berufslehre, 10. Schuljahr). Für die Schule Brugg ist die Aussenstelle in Baden zuständig:

    Berufs- und Laufbahnberatung
    Schmiedestrasse 13
    Gebäude 1485
    5400 Baden
    Hauptnummer: 062 832 65 10
    baden@beratungsdienste.ch

    Weitere Informationen:
     www.beratungsdienste-aargau.ch

  • Berufswahl- und Laufbahnplanung an der Oberstufe

    Berufliche Orientierung

    Die Berufliche Orientierung stellt auf der Sekundarstufe I ein zentrales Thema dar: Parallel zur schulischen Vorbereitung des Übergangs in eine nachobligatorische Ausbildung, erarbeiten die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufszieles.

  • Beschwerden Eltern

    Auf der Homepage der Schule Brugg besteht die Möglichkeit, via Formular der Schule eine Rückmeldung, Anregung bzw. eine Beschwerde zukommen zu lassen.

    Bitte bei allfälligen Beschwerden erst den Kontakt mit den direkt Betroffenen (Lehrperson, Schulleitung) suchen und im Gespräch klären.

  • Brückenangebote, kantonale

    Ab Schuljahr 2014/15 wurden die Angebote zur Berufswahlunterstützung für Volksschulabgängerinnen und -abgänger intensiviert. Damit sollen die Direkteintritte in eine Berufslehre erhöht werden. Erst als letzte Option sollen Jugendliche Zwischenlösungen besuchen. Die zentrale Anlaufstelle "Wegweiser" nimmt Triage und Zuweisung vor.

    Weitere Informationen: www.ag.ch

  • Check S2 und S3

    Mit den Leistungstests Check S2 (8. Schuljahr) und Check S3 (9. Schuljahr) werden Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften standardisiert erfasst (sofern die Fächer in der Stundentafel enthalten sind). Die Tests werden mehrheitlich am Computer durchgeführt.

    Das pädagogische Konzept und mehr zu den Checks und der dazugehörigen Aufgabensammlung ist auf der Internetseite www.check-dein-wissen.ch ausführlich beschrieben.

    Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

    Schülerinnen und Schüler, die erst ab Beginn der Primarschule oder später aus einem fremdsprachigen Gebiet zuziehen, besuchen einen regionalen Integrationskurs (RIK) oder einen einjährigen Intensivkurs parallel zum Regelunterricht. Anschliessend an den Intensivkurs fördern DaZ-Stützkurse während drei weiteren Jahren die sprachliche Entwicklung.

    Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

  • Eintritt Kindergarten

    Der Kindergarten ist die erste zweijährige Stufe der elfjährigen obligatorischen Schulzeit.

    In die Kindergartenstufe treten alle Kinder ein, welche bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben. Der Eintritt erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres, in der zweiten Augustwoche. Damit verbunden ist die Verpflichtung der Eltern, ihr Kind regelmässig und pünktlich zum Kindergartenbesuch anzuhalten.

    Die Einteilung der Kinder erfolgt - wenn immer möglich - in den nächstliegenden Kindergarten.

    Für einen guten Start in den Kindergartenalltag sollte das Kind:

    • Über motorische Grundfertigkeiten verfügen: Grobmotorik (Rennen, Klettern, Treppensteigen) und Feinmotorik (Malen, Kleben, Schneiden).
    • Einen sorgfältigen Umgang mit Spielsachen haben und wissen, dass zum Spielen auch das Aufräumen gehört.
    • Sozialen Umgang mit anderen Kindern gehabt haben.
    • Sich die Hände waschen und die Nase putzen können.
    • Sich weitgehend alleine an- und ausziehen können.
    • Das Setzen von Grenzen verstehen (Ja und Nein).
    • 10 Minuten still sitzen können.
    • Selbständig auf die Toilette gehen können.

    Diese Lernschritte erleichtern dem Kind den Eintritt in den Kindergarten.

  • Elternabend

    Es findet in der Regel ein Elternabend pro Schuljahr statt. Dieser ist ein Teil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Deshalb ist die Teilnahme für die Erziehungsberechtigten obligatorisch. Für besondere Anlässe lädt die Schule oder die Lehrperson speziell ein.

  • Elternbefragung

    Rückmeldungen von Seiten der Eltern sind nicht nur für die Lehrpersonen, sondern auch für die Schule wichtig. Aus diesem Grund führen wir regelmässig bei den Eltern eine entsprechende Umfrage durch. Die Schulleitung sowie die Lehrpersonen möchten von den Eltern erfahren, wie sie die Oberstufe insgesamt wahrnehmen und wo eventuell Verbesserungsbedarf besteht.

  • Elternbesuchstage

    Jedes Schulhaus bietet den Eltern die Möglichkeit, einen Einblick in den Unterricht zu erhalten. Die Organisationsform ist individuell und wird von der Schulleitung mitgeteilt.

  • Elternbrief (Quartals-/Semesterbrief)

    Pro Quartal oder Semester (je nach Stufe) erhalten alle Eltern der Oberstufe durch die Schulleitung ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Daten des Semesters sowie weiteren Informationen, die die Schule als Ganzes betreffen.

  • Externe Evaluation

    Alle Schulen im Kanton werden regelmässig evaluiert. Die Evaluation führt die Fachstelle Externe Schulevaluation der Pädagogischen Hochschule im Auftrag des BKS durch. Diese überprüft anhand sogenannter „Ampelkriterien“, ob die Schule in ihrer Funktionsfähigkeit die Anforderungen des Kantons erfüllt.

    Weitere Informationen: www.schulevaluation-ag.ch

  • Fachmittelschule (FMS)

    Die Fachmittelschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet auf eine Berufsausbildung in den Berufsfeldern Kommunikation, Gesundheit, Erziehung und Gestaltung oder Soziale Arbeit vor.

    www.ag.ch

  • Ferienkalender

    Der Ferienkalender kann auf unserer Homepage angesehen und heruntergeladen werden.

  • Geburtstag im Kindergarten

    Jedes Kind ist etwas Besonderes. Deshalb werden im Kindergarten die Geburtstage gefeiert. Die Kindergartenlehrperson informiert über die Gestaltung der Feier und setzt sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung.

  • Gymnasien/Kantonsschulen

    Das Gymnasium ist eine allgemeinbildende Mittelschule. Der Kanton Aargau führt sechs Gymnasien. Das Gymnasium wird mit einer Maturität abgeschlossen. Die gymnasiale Matur berechtigt zum Studium an Hochschulen, auch im Ausland.

    Weitere Information: www.ag.ch

  • HSK (Heimatliche Sprache und Kultur) Kurse

    Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für den HSK-Unterricht

    In den Kursen in «Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)» erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Die HSK-Kurse können in der Regel ab der 2. Primarklasse besucht werden. Der Kursbesuch ist freiwillig. Die Kurse werden von Trägerschaften wie Konsulaten, Botschaften oder Elternvereinen angeboten.

    Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt bei den Trägerschaften.

    Auf der untenstehenden Homepage-Seite des Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) sind alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, Kosten der Kurse, Verpflichtung, Durchführungsort, Koordinationsstelle der jeweiligen Sprache etc. zu finden.

    Bitte melden Sie Ihre Kinder direkt an. Die Schule wird über die Teilnehmer*innen informiert werden.

  • Impfen

    Im Rahmen des kantonalen Impfprogrammes bietet der Impfdienst der Lungenliga Aargau für alle 1. und 2. Klassen Impfungen an. Sie werden rechtzeitig über diese Aktion informiert. 

    Weitere Informationen: www.lungenliga.ch

  • Informatikmittelschule (IMS)

    Die Informatikmittelschule (IMS) kombiniert Allgemeinbildung, Informatikausbildung und kaufmännische Berufsbildung. Nach der vierjährigen Ausbildung kannst du direkt ins Berufsleben einsteigen oder an einer Fachhochschule studieren.

    Weitere Informationen: www.ag.ch

  • Klassenlager

    An der Oberstufe wird innerhalb der Schulzeit ein Klassenlager durchgeführt. Dieses wird von Schule und Elternhaus gemeinsam finanziert.

  • Kleidung/Hausschuhe Kindergarten

    Die Kleidung für den Kindergartenunterricht soll zweckmässig sein und das Basteln, Werken, Malen, das Spiel am Boden und im Freien erlauben. Täglich wird ein Teil der Unterrichtszeit im Freien verbracht. Die Kleidung soll deshalb auch der Witterung entsprechend angepasst sein.

    Die Kinder tragen im Kindergarten geschlossene Hausschuhe.

  • Kommunikation (Mailverkehr)

    Alle Personen in Verbindung mit der Schule Brugg können ab 01.01.2020 über folgende Mailadresse erreicht werden.

    vorname.nachname@schule-brugg.ch

    Bis dahin gelten die Ihnen mitgeteilten Mailadressen.

  • Krankheit

    Bei Fieber und ansteckenden Krankheiten soll das Kind zu Hause bleiben. Krankheitsbedingte Absenzen sind der Lehrperson vor dem Unterricht zu melden. Wichtige Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes (z.B. Asthma, Bienenstich- oder andere Allergien) melden die Eltern der Lehrperson vor dem Eintritt.

  • Lehrplan Kindergarten des Kantons Aargau

    Die Bildungsarbeit ist vielseitig, die Lehr- und Lernformen sind vielfältig. Die Kindergartenlehrperson führt regelmässig Gespräche mit den Erziehungsberechtigten über die Entwicklung des Kindes in den folgenden Bereichen:

     

    Selbstkompetenz

     

    Bewegungsmöglichkeiten weiterentwickeln

    Wahrnehmungsfähigkeit differenzieren

    selbständig werden

    Selbstvertrauen erwerben

    Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit erweitern

    Sozialkompetenz

     

    Beziehungen eingehen

    Gemeinschaft erleben, Verantwortung übernehmen

    Kommunikationsfähigkeit differenzieren

    mit Konflikten umgehen lernen

    Werthaltungen erfahren und aufbauen

    Sachkompetenz

    mit Materialien experimentieren und gestalten

    Werkzeuge, Geräte und Musikinstrumente kennenlernen und sachgemäss einsetzen

    kulturelle Erfahrungen erweitern

    Naturvorgänge wahrnehmen

    Regeln der Umgangssprache aufbauen und differenzieren

    Merk- und Wiedergabefähigkeiten weiterentwickeln

  • Lehrplan 21

    Erstmals wird mit dem Lehrplan 21 ein Lehrplan für die gesamte Deutschschweiz erarbeitet. Der Kanton Aargau übernimmt im Grundsatz den Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK). Anpassungen gegenüber der Vorlage Lehrplan 21 sind mit dem Kantonswappen gekennzeichnet.

    weitere Informationen: ag.lehrplan.ch/

  • Lehrplan Aargauer Volksschule

    Im Lehrplan der Volksschule wird der gesellschaftliche Auftrag der Schule formuliert. Damit bildet der Lehrplan für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulbehörden eine wichtige Verständigungsbasis für die Gestaltung der Schule. Der Lehrplan definiert die Ziele und Inhalte des Unterrichts.

    Lehrplan Aargau Volksschule (sukzessive ab Schuljahr 2020/21)

     Informationen: ag.lehrplan.ch

  • Lernlandschaft

    Die Sekundarschule Freudenstein verfolgt eine neue pädagogische Ausrichtung hin zu Lernlandschaften. Die Umsetzung ist sukzessive und gekoppelt an die Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule (Lehrplan 21).

    Mit dem Konzept Lernlandschaften möchten wir ein Umfeld generieren, in welchem das Arbeiten und Lernen unserer Schülerinnen und Schüler im Zentrum steht. Sie sollen selbstständig im eigenen Lerntempo arbeiten und lernen, sich selbstverantwortlich zu organisieren. Dabei rücken die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen ins Zentrum.

    Die Lehrpersonen tragen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lernenden Rechnung, indem sie den Lernprozess der Lernenden begleiten (Lerncoaching) und in einem individualisierten Setting organisieren.

    Die Unterrichtsinhalte und Grundanforderungen richten sich nach dem geltenden Lehrplan.

  • Logopädie/Sprachheilunterricht

    Die Sprachentwicklung ist eine der entscheidenden Grundlagen für die Persönlichkeitsentfaltung. Lehrpersonen und Logopädinnen achten auf die Sprachentwicklung der Kinder. Falls eine Entwicklungsverzögerung oder ein Problem festgestellt wird, erfolgt eine Information an die Erziehungsberechtigten und nach Rücksprache allenfalls eine besondere Förderung oder Therapie.

  • Mittagstisch

    Die Oberstufe Brugg verfügt über ein Mittagstischangebot an folgenden Tagen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag. Dieses kann von allen Schülerinnen und Schülern der Schule genutzt werden und findet im Jugendzentrum Piccadilly statt.

    Weitere Informationen auf der Homepage unter Angebote.

     

  • Möglichkeiten und Grenzen der elterlichen Mitwirkung

    Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. Je nach Bereich tragen Eltern oder Schule aber jeweils die Hauptverantwortung. Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung verantwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen.

    Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

  • Musikschule

    Die Musikschule Schule Brugg hat eine lange Tradition und gehört zu den grössten Musikschulen im Kanton Aargau. Sie verfügt über eine eigene Schulleitung und ein dazugehörendes Sekretariat (Tel. 056 441 95 69). Die Musikschule hat eine eigene Homepage.

    Weitere Informationen: www.musikschule-brugg.ch

  • Öffentlicher Verkehr

    Viele Jugendliche kommen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule.

    In Brugg, Umiken oder Schinznach-Bad wohnhafte Schülerinnen und Schüler erhalten eine finanzielle Kostenbeteiligung (von der Stadt Brugg) am Jahresabonnement. Diese kann über die Schulverwaltung beantragt werden.

  • Schulanlagen

    Während der Unterrichtszeiten sind die Schulanlagen für die Schule reserviert.

  • Pausenkiosk

    Je nach Standort wird an einzelnen oder verschiedenen Tagen ein Pausenkiosk oder Brötchenverkauf durch die Schülerinnen und Schüler angeboten.

  • Projektwoche

    An den Oberstufen der Schule Brugg finden verschiedene Projektwochen statt. Die Organisation unterscheidet sich je nach Standort.

  • Schliessfächer

    Es gibt eine begrenzte Anzahl Schliessfächer an den Oberstufen Brugg. Interessierte Schülerinnen und Schüler setzen sich bitte direkt mit der Schulleitung in Verbindung. Je nach Standort ist eine Depotgebühr erforderlich.

  • Schnupperlehre

    Die Regelung der Schnupperlehre unterscheidet sich je nach Standort. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Klassenlehrperson in Kenntnis gesetzt.

  • Schulbestätigung

    Sollten sie für Ihre Familienzulagen oder den Staat eine Schulbestätigung benötigen, so können Sie diese für alle Stufen auf der Schulverwaltung bestellen (simone.weidmann@brugg.ch). Bitte geben Sie uns einen Tag Zeit für die Ausstellung.

    Alle Schüler*innen, welche im folgenden Schuljahr 16 Jahre alt werden und weiterhin die Schule Brugg besuchen, erhalten automatisch vor dem Jugendfest eine Schulbestätigung.

  • Schulen im Kanton Aargau

    Der Kanton hat eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen über das Schulsystem des Kantons Aargau herausgegeben.

    Weitere Informationen: www.ag.ch

  • Schüler*innenrat

    Je nach Schulstandort existiert ein Schüler*innenrat. Die neueintretenden Schülerinnen und Schüler werden über die Organisation informiert.

  • Schulreise

    In jeder Klasse wird eine Schulreise durchgeführt.

  • Schulpsychologischer Dienst (SPD)

    Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende Sekundarstufe I mit Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychischen oder psychosozialen Schwierigkeiten, welche sich im schulischen Umfeld manifestieren oder sich darauf auswirken.

    Schulpsychologischer Dienst: Regionalstelle Bad Zurzach, Aussenstelle Brugg, Bahnhofsstrasse 11, 5200 Brugg

    Anmeldung: Tel 062 835 41 00

    Weitere Informationen: www.ag.ch/schulpsychologie und www.schulen-aargau.ch

  • Schulsport (freiwillig)

    Der freiwillige Schulsport (J+S-Schulsport) versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Sportunterricht und dem privaten Vereinssport. Ziel des Schulsports ist, möglichst viele Kinder und Jugendliche durch den freiwilligen Sport in der Schule für den Vereinssport zu motivieren. Damit wird ein wichtiger Stein gesetzt auf dem Weg zum selbstständigen und nachhaltigen Sporttreiben.

    weitere Informationen

  • Sporttag

    Die Sekundar- und Bezirksschule führen gemeinsam einen Sporttag zum Schuljahresende durch. An der Realschule findet ein separater Sporttag statt.

  • Stufenwechsel/Repetition

    Schülerinnen und Schüler können von der Real- in die Sekundarschule und von der Sekundar- in die Bezirksschule übertreten, wenn sie eine entsprechende Empfehlung der zuständigen Lehrperson erhalten.

    Die Lehrperson empfiehlt aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht und im Hinblick auf die Promotion in den Kernfächern den Stufenwechsel, wenn die Entwicklungsprognose positiv ist. Für den Übertritt in die nächsthöhere Stufe sind Selbstständigkeit, Problemlöseverhalten und Auffassungsgabe von entscheidender Bedeutung.

    Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

  • Unterrichtssequenzen im Kindergarten

    Geführte Sequenzen bieten die Möglichkeit, gemeinsam auf Entdeckungsreise zu gehen. Von der Kindergartenlehrperson geleitet werden vielfältige Themen unserer Umwelt bearbeitet. Es wird erzählt, geforscht, bewegt, entdeckt, zugehört, gespielt, geträumt, musiziert, fantasiert, gelernt, gesungen, diskutiert, gelacht ...

    Es entstehen neue Impulse für das Leben innerhalb und ausserhalb des Kindergartens.

    Die Impulse können die Kinder während freier Spielsequenzen individuell umsetzen. Die Kinder entwickeln in einem selbst gewählten Spielraum eigene Spielformen. Sie entscheiden, ob sie in einer Gruppe oder alleine spielen wollen. Sie wählen dazu die notwendigen Materialien und Spielsachen. Die Kinder werden in dieser selbstbestimmten, freien Tätigkeit durch die Kindergartenlehrperson unterstützt. Diese begleitet die Kinder beim Lösen von Problemen und Konflikten, erfasst die unterschiedlichen Spielverhalten und Entwicklungsschritte und ermutigt die Kinder, neue Spielformen zu erproben.

    Der Unterrichtshalbtag wird gestaltet durch den Wechsel von Bekanntem und Neuem, Konzentration und Entspannung, Individuum und Gruppe, Bewegung und Ruhe, Fremdbestimmung und Selbstbestimmung. Rhythmus und Inhalt solcher Phasen können von einzelnen Kindern, von der Gruppe oder von der Kindergartenlehrperson bestimmt werden.

  • Unterrichtssprache

    Im Kindergarten wird Schweizerdeutsch gesprochen.

    Ab der Primarschule sprechen wir Standardsprache im Unterricht.

  • Übertrittsverfahren Kindergarten - Primarschule

    Weitere Informationen: www.schulen-aargau.ch

    Kindergarten:

    Nach vollendetem 6. Altersjahr erfolgt in der Regel der Übertritt in die 1. Klasse der Primarstufe.

    Ende November findet ein Informationsabend zum Übertritt statt. Es wird darüber informiert, welche Kompetenzen die Kinder mitbringen müssen, wie der Übertrittsprozess abläuft und wie die Unterstufe an den Kindergarten anschliesst. Für Erziehungsberechtigte, deren erstes Kind in die 1. Klasse der Primarstufe übertritt, ist die Teilnahme am Informationsabend obligatorisch.

    Pro Schuljahr tauschen sich die Lehrpersonen mit den Eltern über die Entwicklung des Kindes entlang des kantonalen Einschätzungsbogens aus. Im zweiten Kindergartenjahr findet der Austausch zwischen November und Februar mit allen Erziehungsberechtigten als Übertrittsgespräch statt. Die Lehrperson beobachtet die Entwicklung des Kindes und gibt am Gespräch eine Übertrittsempfehlung ab. Sind die Erziehungsberechtigten mit der Empfehlung der Kindergartenlehrperson nicht einverstanden, entscheidet die Schulpflege.

  • Unterrichtszeiten Kindergarten

    Der Stundenplan wird den Eltern rechtzeitig abgegeben. Die genauen Empfangs-, Unterrichts- und Verabschiedungszeiten sind dem Stundenplan zu entnehmen. Die Morgenlektionen finden in Blockzeiten statt. Ab August 2020 findet für die Kinder im 1. Kindergartenjahr nachmittags kein Unterricht statt.

    Ein zeitlich reduzierter Einstieg in das erste Kindergartenjahr ist möglich und quartalsweise mit der Kindergartenlehrperson zu vereinbaren. Feiertage und Ferien sind identisch mit der ganzen Volksschule in Brugg.

  • Verkehrsunterricht

    Im ersten Quartal des Kindergartenjahres instruiert eine Mitarbeiterin der Regionalpolizei die Kinder, wie sie sich auf der Strasse und im Verkehr verhalten sollen.

    Die Schule empfiehlt, dass das Kind mit seinen Erziehungsberechtigten täglich den Weg zu Fuss geht. Mit diesen wertvollen Erfahrungen lernt das Kind, sich selbständig und sicher im Strassenverkehr zu bewegen.

    In der 4. Klasse legen die Schüler*innen die Veloprüfung ab.

  • Velo

    Schülerinnen und Schüler, welche mit dem Fahrrad zur Schule kommen wollen, können ihr Velo je nach Schulort im Velokeller oder in überdachten Veloständern abstellen. Das Tragen eines Velohelms wird empfohlen.

    Regelung Kindergarten:

    Die Verwendung von Fahrrädern, Rollbrettern, Kickboards, Rollschuhen, etc. auf dem Weg in den Kindergarten wird nicht empfohlen.

  • Waldmorgen/Sport im Kindergarten

    Bewegung und Erlebnisse in der Natur sind für die Entwicklung des Kindes sehr wichtig. Daher findet der Unterricht in regelmässigen Abständen mit den Kindern im Wald oder in der Turnhalle statt. Nähere Informationen (z.B. Ausrüstung, Bekleidung) erfolgen durch die Kindergartenlehrperson.

    Zur Zeckenprävention können im Kindergarten Broschüren bezogen werden.

  • Wirtschaftsmittelschule (WMS)

    Die Ausbildung an der WMS richtet sich an leistungsfähige und leistungsbereite Schülerinnen und Schüler, die eine kaufmännische Berufsausbildung mit einer breiten Allgemeinbildung auf hohem Niveau anstreben.

    Adressen der Wirtschaftsmittelschulen (Einzugsgebiet Brugg):

    Alte Kantonsschule Aarau                 www.altekanti.ch  

    Kantonsschule Baden                         www.kanti-baden.ch

  • Ziele der Kindergartenstufe

    Der Kindergarten wird als

    • Lebensraum
    • Lernraum
    • Entdeckungsraum
    • Erfahrungsraum

    verstanden, wo das Spiel und das Verweilen eine grosse Bedeutung haben.

    Der Kindergarten bietet den Kindern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen, sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln. Neu erworbene Haltungen, Fähigkeiten und Kenntnisse dienen als Basis für alles weitere Lernen. Der „Lehrplan Kindergarten“ des Kantons Aargau berücksichtigt die verschiedenen Entwicklungsbereiche und umschreibt deren Ziele.

  • Zeugnisse/Promotion

    An der aargauischen Volksschule gilt die Jahrespromotion. Nach dem ersten Semester erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zwischenbericht. Darin werden die Leistungen in den einzelnen Fächern mit einer Orientierungsnote beurteilt. Die Orientierungsnoten im Zwischenbericht entscheiden nicht über den Wechsel in die nächste Klasse. Am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis mit Noten.

    Für den Wechsel in die nächste Klasse zählt der Notendurchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer im Jahreszeugnis.

  • Zusammenleben im Kindergarten

    Mit den Kindern werden die Regeln des Zusammenlebens und das Verhalten in der Gemeinschaft thematisiert. Rücksichtnahme, Respekt, Kooperation, Durchsetzungsvermögen und Regelverhalten werden geübt und gelebt. Kinder, denen die Entwicklung im Zusammenleben besonders schwer fällt, werden mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch die Schulsozialarbeit oder durch den Schulpsychologischen Dienst unterstützt.

  • Zwischenbericht

    Im Zwischenbericht werden verschiedene Aspekte der Selbst- und Sozialkompetenz mit den Worten 'sehr gut', 'gut', 'genügend' und 'ungenügend' beurteilt. Im Jahreszeugnis wird eine Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenzen nur auf frühzeitigen Wunsch (März) vorgenommen.