Logopädischer Dienst

Wir bieten an allen fünf Primarschulstandorten Information, Abklärung, Beratung und Therapie zur Sprachentwicklung und sämtlichen Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache an.

Wann ist eine Abklärung angezeigt?

Jede Unsicherheit in der gesprochenen und in der geschriebenen Sprache rechtfertigt eine logopädische Beratung. Vom 1. Kindergartenjahr bis Ende der Schulzeit sind Abklärung und Therapie möglich. Die Kostenträger sind der Kanton Aargau und die Stadt Brugg. Abklärung, Beratung und Therapie sind für die Eltern kostenlos. Eltern können die Logopädin direkt kontaktieren. Auch Lehrpersonen und weitere Fachpersonen können das Kind im Einverständnis mit den Eltern bei der Logopädin anmelden.

  • Satzbau

    • Ist der Satzbau altersentsprechend?
    • Verdreht oder verkürzt das Kind Sätze, braucht es falsche Wortformen?
  • Aussprache (Artikulation)

    • Wie verständlich ist die Aussprache?
    • Werden Laute falsch gebildet, weggelassen oder ersetzt? Ist die Mundmotorik auffällig?
  • Redefluss

    • Spricht das Kind überstürzt (Poltern)?
    • Wiederholt das Kind Laute, Silben und Wörter?
    • Verkrampft es sich, sodass Atem und Stimme blockiert werden (Stottern)?

Schriftspracherwerb

Zeigt das Kind Auffälligkeiten in der Lesefertigkeit, beim Leseverständnis und/oder in der Rechtschreibung? Stehen diese Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer Störung der Sprache?

Ablauf der logopädischen Abklärung

  • Stand der Sprachentwicklung erfassen und beurteilen
  • Stand des Schriftspracherwerbs erfassen und beurteilen
  • Angaben zur bisherigen Entwicklung einbeziehen
  • Weiteres Vorgehen besprechen
  • Für eine optimale Unterstützung des Kindes ist die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen, Kindergartenlehrpersponen und eventuell beteiligten Fachpersonen unerlässlich. Die Therapieeinheiten werden von der Logopädin nach Bedarf geplant.