WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DIE AUSSETZUNG DES UNTERRICHTS IN DER SCHULE BIS NACH DEN FRÜHLINGSFERIEN

Der Bundesrat und auch das BKS (Departement für Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau) haben den Unterricht an den Schulen bis und mit Frühlingsferien aufgehoben. Es findet kein Unterricht an der Schule Brugg statt. Ziel dieser Massnahme ist, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. All diese Massnahmen bringen jedoch nichts, wenn man sich nicht daranhält.

  • Ab dem 20. April 2020 findet obligatorischer Unterricht als Fernunterricht statt.
  • Der Besuchsanlass Oberstufe vom 4. Mai 2020 für die aktuellen Schüler*innen der 6. Primar findet nicht statt.
  • Über die Durchführung/Absage von schulhausinternen Anlässen werden Sie durch die Schulleitung oder die Klassenlehrperson informiert.
  • Alle digitalen Lerninhalte (u.a. Arbeitsblätter, Filme von Lehrpersonen …) der Schule Brugg unterliegen dem Urheber*innenrecht. Das heisst, diese digitalen Lerninhalte dürfen nicht verbreitet werden.

Klassen- und Schulanlässe

Aufgrund der ausserordentlichen Situation soll die Priorität bis zum Ende des Schuljahrs auf dem Unterricht und der Förderung der Schülerinnen und Schüler liegen. Klassenlager und Schulreisen finden nicht statt. Ebenso ist auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie auf Anlässe im Schulhaus mit Ansammlungen von Erwachsenen/Eltern zu verzichten (Elternabende, Besuchstage, Sporttage, Präsentationsveranstaltungen Projekte und Recherchen oder Abschluss Atelier Begabtenförderung). Anlässe zum Schuljahresabschluss von Schülerinnen und Schülern können im Klassenrahmen und ohne Beteiligung von Eltern in angemessener Form stattfinden.

Mittagstisch Oberstufe
Der Mittagstisch der Oberstufe findet ab Montag, 11. Mai 2020, unter Einhaltung der vom Kanton vorgegeben Schutzmassnahmen wie gewohnt im PIC statt. Die Schüler*innen, welche den Mittagstisch bis zum 16. März 2020 besucht haben, gelten – ohne Gegenbericht der Eltern an die Schulverwaltung – weiterhin als angemeldet.

Betreuung
Hinweis bei erfolgter Anmeldung:
Für eine anfällige Abmeldung melden Sie sich direkt bei der zuständigen Schulleitung.

Wichtiger Hinweis: Wir betreuen nur gesunde Kinder (Kinder, die Husten oder Fieber haben, müssen zu Hause betreut werden). Bei Kindern mit Symptomen wie Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen und Fieber werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Diese Kinder werden nach Hause geschickt oder von den Erziehungsberechtigten abgeholt.

 

Kostenpflichtige Tagesstrukturen
Sollte Ihr Kind bei kostenpflichtigen Tagesstrukturen angemeldet sein, gelten diese weiterhin.


Öffnungszeiten Schulverwaltung
Die Schalter der Schulverwaltung und Schulpflege Brugg bleiben vorerst bis Freitag, 8. Mai 2020, geschlossen.

Wir sind von Montag-Freitag von 09:00 – 11:00 Uhr telefonisch erreichbar unter
056 460 20 50.

Die übrige Zeit erreichen Sie uns per Mail:
schulverwaltung@brugg.ch
schulpflege@brugg.ch

Für wichtige und dringende Angelegenheiten kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.


Freiwillige Lernaufgaben
Unter folgendem Link kann die Liste mit Links zu Lerninhalten, die freiwillig bearbeitet werden dürfen, aufgerufen werden.

Zu den Links


KLAPP
Auf der Primarstufe erhalten nur die Erziehungsberechtigten einen KLAPP-Zugang. Auf der Oberstufe erhalten die Erziehungsberechtigten sowie die Schüler*innen einen KLAPP-Zugang.

Die Klassenlehrpersonen können Sie beim Einrichten von KLAPP unterstützen.


Instrumentalunterricht
Bis zu den Frühlingsferien findet kein Präsenzunterricht in der Musikschule Brugg statt. Der Unterricht wird bis auf Weiteres ausschliesslich als Fernunterricht erteilt.

Sämtliche bis am 4. April 2020 geplanten Anlässe der Musikschule Brugg (mCheck, mCheckfeier, Schülerkonzerte) sind abgesagt bzw. werden nach Möglichkeit auf einen späteren Termin verschoben.

Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021: Die Formulare für die Neuanmeldungen an die Musikschule Brugg auf das kommende Schuljahr sind an den Schulen Brugg, Bözberg und Riniken verteilt. Diejenigen Neuanmeldungen, welche bereits an die Klassenlehrpersonen zurück gegeben wurden, werden direkt an die Musikschule weitergeleitet. Alle, welche die Neuanmeldung noch nicht abgegeben haben, bitten wir, diese bis spätestens 31. März 2020 an die Musikschule Brugg zu senden. Adresse: Musikschule Brugg, Renggerstrasse 12, 5200 Brugg oder Mail: musikschule@brugg.ch

Schülerinnen und Schüler, welche bereits an der Musikschule Brugg Unterricht haben, müssen sich nicht neu anmelden.


Freiwilliger Schulsport
Der freiwillige Schulsport entfällt bis nach den Frühlingsferien.


Unterstützung durch die Schulsozialarbeit während Corona-Virus
Für Schüler/innen der Gemeinde Brugg (und deren Eltern), die Rat und Unterstützung benötigen, steht die Schulsozialarbeit der Stadt Brugg gerne zur Verfügung:

  • Spannungen und belastende Situationen innerhalb der Familie
  • Unsicherheiten, Sorgen und Ängste rund um das Corona Virus
  • Sonstige Beratung bei persönlichen oder familiären Problemen

Die Schulsozialarbeitenden sind zu den üblichen Unterrichtszeiten telefonisch oder per Whatsapp erreichbar:
Rico Plüss: Tel. 079 826 96 11
Fabienne Stamm: Tel. 079 948 89 47
Suhanya Erne: Tel. 076 341 36 46

Tipps für Familien (Corona-Virus)


Infoblatt
Infoblatt des Schulpsychologischen Dienstes für die Eltern und Erziehungsberechtigten.
Download­


Allgemeine Informationen des Kanton Aargau zur Aussetzung Schulpflicht
Nach den Sofortmassnahmen zur Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung zur Coronavirus-Pandemie hat der Kanton Aargau das Vorgehen in nachfolgende drei Phasen eingeteilt. Aktuell befindet sich die Schule Brugg in der Phase 2.

Aussetzung Schulpflicht und Aufbau Betreuungsangebot (Phase 1, Sofortmassnahme)
Die Schulpflicht ist temporär ausgesetzt und die Schulen sind in der Pflicht, ein Betreuungsangebot aufzubauen für Kinder, die nicht zuhause betreut werden können.

Die temporäre Aufhebung der Schulpflicht bedeutet, dass vorläufig kein Unterricht stattfindet.

Arbeitsmaterialien für Schülerinnen und Schüler (Phase 2, ab sofort bis Frühlingsferien)
In den nächsten Tagen und während den nächsten Wochen bis zu den Frühlingsferien können die Schulen beziehungsweise die Lehrpersonen den Kindern und Jugendlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen und auch Aufträge erteilen, sofern sie über die entsprechenden Möglichkeiten und Personalressourcen verfügen. Die Aufgaben und Aufträge sollen dem Üben und Festigen des bisherigen Schulstoffs dienen. Es findet jedoch weiterhin kein systematischer Unterricht nach Lehrplan statt; es werden keine Prüfungen geschrieben oder Noten vergeben.

Die zweite Phase wird zudem genutzt, um eine allfällige dritte Phase vorzubereiten: Aufgrund der sich täglich verschärfenden Lage ist nicht auszuschliessen, dass das Verbot zu Präsenzunterricht über die Frühlingsferien hinaus verlängert werden muss. Die Lehrpersonen und die Schulen sind angehalten, sich auf eine längere Periode ohne Präsenzunterricht vorzubereiten. Sie werden dabei unterstützt durch das BKS, das die Arbeiten mit den Schulverbänden (alv, VSLAG, VASP, LCH, etc.) und der schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) koordiniert.

"Fernunterricht" (Phase 3, bei Bedarf nach den Frühlingsferien)
Falls der Präsenzunterricht auch nach den Frühlingsferien verboten bleibt, ist der Unterricht nach Lehrplan wiederaufzunehmen, allerdings in anderer Form. Die Lehrpersonen und die Schulen haben sich entsprechend darauf vorzubereiten, damit die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf ab dem 20. April 2020 mit "Fernunterricht" strukturiert unterrichtet werden können. Dabei sind die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schulen sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zuhause zu berücksichtigen. Dafür wird das BKS zeitgerecht entsprechende Rahmenbedingungen festlegen und Umsetzungshilfen bereitstellen. Diese werden u.a. auch Antworten auf Fragen zur Promotion, zum Übertritt in die Oberstufe oder in die Mittelschulen beinhalten.

Ob eine solche dritte Phase erforderlich sein wird, und wie lange diese dauern würde, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar.