Kindergarten

Im Juni findet üblicherweise jedes Jahr eine Information zum Kindergarteneintritt statt (Datum im Terminkalender). Bei Fragen zum Kindergartenbetrieb vor Ort wenden Sie sich bitte an die Kindergartenlehrpersonen. Grundsätzliche organisatorische und administrative Fragen beantwortet Ihnen gerne die Schulverwaltung. Ein Informationsabend für den Übertritt in die Primarschule findet jedes Jahr im November statt.

Aus dem Lehrplan des Kindergartens

Die Kinder treten mit unterschiedlichen individuellen Erfahrungen und mit verschiedenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kindergarten ein. Der Kindergarten bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und zu ergänzen.

  • Leitideen zur Selbstkompetenz

    Selbstkompetenz bedeutet die Fähigkeit, für sich selber Verantwortung zu übernehmen und entsprechend zu handeln.
    Durch die Beschäftigung mit den Angeboten erfahren die Kinder eigene Stärken und Schwächen. Sie erleben Erfolge und Misserfolge und lernen Formen des Umgangs mit diesen Erfahrungen.
    Richtziele der Leitideen für die Selbstkompetenz:

    1. Bewegungsmöglichkeiten weiterentwickeln
    2. Wahrnehmungsfähigkeit differenzieren
    3. Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln
    4. Selbständiges Handeln und Selbstvertrauen weiterentwickeln
    5. Entscheidungsfähigkeit weiterentwickeln
    6. Mit Erfolg und Misserfolg umgehen
    7. Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit erweitern
  • Leitideen zur Sozialkompetenz

    Sozialkompetenz bedeutet die Fähigkeit, in Gemeinschaft und Gesellschaft zu leben, Verantwortung wahrzunehmen und entsprechend zu handeln.
    Im Kindergarten erfahren die Kinder, dass das Zusammenleben in der grossen Gruppe eigene Regeln und Gesetzmässigkeiten kennt. Sie erfahren, wie Regeln gemeinsam festgelegt werden können. Sie erleben verschieden Formen des Umgangs mit Verstössen gegen die geltenden Regeln.
    Beim Spielen und Lernen erweitern sie ihre Vorstellungen über andere Kulturen und Einstellungen. Sie erleben, dass diskriminierende Haltungen abzulehnen sind und dass Benachteiligten mit Engagement und Solidarität begegnet werden kann.
    Richtziele der Leitideen für die Sozialkompetenz:

    1. Einfühlungsvermögen und Rücksichtnahme weiterentwickeln
    2. Beziehungen eingehen, Gemeinschaft erleben, Verantwortung übernehmen
    3. Kommunikationsfähigkeit differenzieren
    4. Mit Konflikten umgehen lernen
    5. Werthaltungen erfahren, Werthaltungen aufbauen
    6. Verständnis für die Verschiedenartigkeit von Menschen weiterentwickeln
  • Leitideen zu Sachkompetenz

    Sachkompetenz bedeutet die Fähigkeit, sachbezogen zu urteilen und entsprechend zu handeln.
    Die Kinder setzen sich handelnd und experimentierend mit verschiedenen Materialien, Werkzeugen und Vorgängen auseinander. Sie lernen dabei die aus Abläufen, Eigenschaften, Wirkungen und Beschaffenheit erfahrenen Kenntnisse anzuwenden und umzusetzen. Die Kinder erweitern ihr Wissen über Natur und Kulturvorgänge, Sprache, Technik, Gestalten, usf.
    Richtziele der Leitideen für die Sachkompetenz:

    1. Mit Materialien experimentieren und gestalten
    2. Werkzeuge, Geräte und Musikinstrumente kennenlernen und sachgerecht einsetzen
    3. Kulturelle Erfahrungen erweitern und verarbeiten
    4. Naturvorgänge wahrnehmen und thematisieren
    5. Begriffe aufbauen und differenzieren
    6. Regeln der Umgangssprache erleben und anwenden
    7. Probleme erkennen und Lösungsmöglichkeiten suchen
    8. Beziehungen und Gesetzmässigkeiten erkennen und darstellen
    9. Merk- und Wiedergabefähigkeit weiterentwickeln

Die Schule Brugg freut sich darauf, Ihre Kinder während einer wichtigen Zeit fördern, begleiten und unterstützen zu dürfen und in diesem Zusammenhang auch auf die Zusammenarbeit mit Ihnen als Erziehungsberechtigte. Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch und die Kindergartenstufe ist Teil der Volksschule, die insgesamt 11 Jahre dauert. Kinder, die bis zum 31.07. vier Jahre alt sind, treten ab August in den Kindergarten ein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Kindergarten ist Teil der Volksschule.
  • Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch.
  • Der Stichtag für den Eintritt ist der 31. Juli.
  • Die Kulturtechniken (Schreiben und Lesen, Zählen und Rechnen) können gefördert werden, wenn das Kind daran Interesse zeigt.
  • Schwerpunkt bleibt aber die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit des Kinds.
  • Pro Abteilung stehen 2 – 4 Lektionen zur heilpädagogischen Unterstützung zur Verfügung sowie Zusatzlektionen bei erheblicher sozialer Belastung.
  • Die Urlaubsregelung im Kindergarten ist derjenigen der Volksschule angepasst.

Was ist zu tun?

Wenn Ihr Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat, werden Sie von uns im Januar ein Schreiben mit Anmeldeunterlagen bekommen, welche Sie möglichst rasch ausgefüllt an die Schulverwaltung zurückschicken.
Möchten Sie den Eintritt aus irgendeinem wichtigen Grund um ein Jahr verschieben, legen Sie dem Anmeldeformular ein entsprechendes Gesuch bei.

  • Stichtag für Einschulung

    Stichtag für die Einschulung ist der 31. Juli des Jahrs, in dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat. Eine vorzeitige Einschulung in den Kindergarten ist nicht zulässig (Schulgesetz des Kantons Aargau). Kinder, die in ihrer Entwicklung weit voraus sind, können den Kindergarten schneller durchlaufen und früher in die Primarschule übertreten.

  • Späterer Eintritt in den Kindergarten

    Die Eltern können auf Gesuch ihr Kind später in den Kindergarten eintreten lassen. Dies ist vor allem für Kinder gedacht, welche zwischen dem 30. April und 31. Juli geboren sind. Das Gesuch ist der Gesamtschulleitung einzureichen. Es muss keine Angabe von Gründen enthalten und es ist kein Fachbericht des Schulpsychologischen Diensts erforderlich. Im Interesse des geordneten Schulbetriebs soll ein späterer Eintritt in den Kindergarten nur auf den Schuljahresbeginn möglich sein, also nicht im Zeitpunkt des Gutdünkens der Eltern. Die Gesamtschulleitung kann den späteren Eintritt in den Kindergarten ausnahmsweise aber auch auf einen anderen Zeitpunkt bewilligen, z. B. wenn ein Kind erst nach Beginn des Schuljahrs aus einem anderen Kanton zuzieht. 
    Die Schulpflicht beginnt mit dem späteren Eintritt in den Kindergarten. Sie wird dadurch nicht verkürzt.

  • Unterricht für die Kinder

    Der Eintritt in den Kindergarten ist für die Kinder (und oft auch für die Eltern) ein wichtiger Schritt. Die Kinder des ersten Kindergartenjahres haben gemäss regulärem Stundenplan (ca. 20 Lektionen pro Woche) einen Halbtag weniger Unterricht als ihre älteren Kolleg*innen (ca. 22 Lektionen). Das heisst, für die Kinder im 1. Kindergartenjahr findet nachmittags kein Unterricht statt.

  • Vermittlung der Kulturtechniken Lesen und Schreiben, Zählen und Rechnen

    Viele Kinder interessieren sich bereits im Kindergartenalter von sich aus für Lesen und Schreiben, Zählen und Rechnen. Sie sollen dabei durch die Kindergartenlehrperson ermutigt werden. Unterricht in den Kulturtechniken findet aber wie bisher erst in der Primarschule statt.
    Als primäres Ziel bleibt aber im Kindergarten die Förderung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks-, Bewegungs- und Gemeinschaftsfähigkeit des Kinds.

  • Urlaub

    Die Urlaubsregelung entspricht der Praxis der Volksschule. Die Details der Urlaubsregelung sind auf der Homepage der Schule Brugg aufgeführt.

    Urlaubsregelement

Häufige Fragen

  • Ist ein späterer Eintritt in den Kindergarten möglich?

    Ja. In diesem Fall legen Sie der Anmeldung ein entsprechendes Gesuch bei. Bitte beachten Sie, dass eine Verschiebung des Eintritts nur um ein ganzes Jahr möglich ist und dass durch spätere Einschulung die obligatorische Schulzeit nicht verkürzt werden kann.

  • Wie sieht der Stundenplan aus?

    Morgens von Montag bis Freitag
    Empfang ab 08:10 Uhr; Unterricht ab 08:25 bis 11:35 Uhr; Verabschiedung bis 11:50 Uhr
    Für die Kinder im 1. Jahr findet nachmittags kein Unterricht statt.
    Nachmittags Dienstag oder Donnerstag (je nach Einteilung) nur für die Kinder im 2. Kindergartenjahr
    Empfang ab 13:20 Uhr; Unterricht von 13:30 bis 15:00 Uhr; Verabschiedung bis 15:05 Uhr
     

  • Können die Eltern die Kindergartenzuteilung wünschen?

    Wünsche können Sie bei der Anmeldung unter Bemerkungen begründet aufschreiben. Die Erfüllung der Wünsche kann aus organisatorischen und pädagogischen Gründen nicht garantiert werden. Aus den gleichen Gründen ist es nicht immer möglich, Ihr Kind in den nächstgelegenen Kindergarten einzuteilen oder Ihren Zuteilungswunsch wegen der Nähe zu den schulergänzenden Betreuungsangeboten bevorzugt zu behandeln. Können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen, werden Sie bis zu den Frühlingsferien benachrichtigt.